Lieferantenrahmenvertrag
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit dem EVU Gochsheim verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Gemeinde Gochsheim (EVU) abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, Netznutzung und Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen des EVU.
![]() |