Aktuelle Strompreise zum Grundversorgungstarif
(vormals "Allgemeiner Tarif") für Gochsheim
Die Angebote des Vertriebs der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Gochsheim gelten für das Netzgebiet der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Gochsheim (Gemeindeteil Gochsheim).
Preisblatt der Grundversorgung nach § 36 EnWG
bzw. Ersatzversorgung nach § 38 EnWG für Haushaltskunden1
ab 01.06.2022 bis 30.06.2022 im Netzgebiet des EVU Gochsheim
Ohne Schwachlastregelung
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1Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind "Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterung zur Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und den tatsächlich einfließenden Kosten
2Die Konzessionsabgabe beträgt für die Gemeinde Gochsheim nach § 2 Abs. 2 KAV netto 1,32 Cent je kWh.
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Hier finden Sie das aktuelle Preisblatt für die Grundversorgung ab 01.06.2022 im PDF-Format |
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Elektrizitätsversorgung Gochsheim für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Elektrizitätsversorgung Gochsheim für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.
§§§ | Hier finden Sie die Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich |
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Stand: 01.01.2022
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