Strompreisbremse - kurz erklärt


Zur Langfassung


Aufgrund der deutlich gestiegenen Energiepreise hat der Bund zur Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden das Strompreisbremsegesetz auf den Weg gebracht. Damit wird eine spürbare Reduzierung der Kosten erreicht. Im Vergleich zu den Vorjahren bleiben die Energiepreise jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. Es lohnt sich deshalb weiterhin, Energie einzusparen.

  • Die Strompreisbremse greift ab März 2023.
  • Die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend berücksichtigt.
  • Der monatliche Entlastungsbetrag wird durch uns mitgeteilt.

Wie sieht die Entlastung aus?

Haushalte u. Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 30.000 kWh:

  • Arbeitspreis je kWh Strom wird für 80 % des Prognoseverbrauchs auf 40 Cent (brutto) je kWh begrenzt.
  • Der Mehrverbrauch wird mit dem regulären Tarifpreis abgerechnet.

Letztverbraucher*innen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh

  • Arbeitspreis je kWh Strom wird für 70 % des Prognoseverbrauchs auf 13 Cent (netto) je kWh begrenzt.
  • Der Mehrverbrauch wird mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet.

Berechnungsbeispiel:

Beispiel mit einem Arbeitspreis brutto von 60,59 ct/kWh (Stand 01.01.2023) und aktueller Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022)

von 4.000 kWh:

Berechnungsbeispiel:  
Beispiel mit einemArbeitspreis brutto von 60,59 ct/kWh (Stand 01.01.2023) und aktueller Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 4.000 kWh:
Berechnung des Differenzbetrags (Arbeitspreis– Referenzpreis): 60,59 ct/kWh – 40,00 ct/kWh = 20,59 ct/kWh
Berechnung des Entlastungskontingents: 80 % von 4.000 kWh: 12 = 267 kWh
Monatlicher Entlastungsanspruch: (20,59 ct x 267 kWh) = 54,98 €/Monat.
Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 54,98 € reduziert werden.

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer, berücksichtigt. Durch Rundungen können letztendlich andere Beträge entstehen.