Netzentgelte atypische Kunden

Individuelles Netzentgelt für atypische Netzkunden entsprechend § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Für die nachfolgenden Entnahmestellen im Netzgebiet der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Gochsheim (Netzbetrieb) wurden individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 vereinbart und von der zuständigen Landesregulierungsbehörde (Regierung von Unterfranken) genehmigt.

Es erfolgt die Veröffentlichung der individuellen Netzentgelte gemäß § 27 Abs. 1 StromNEV.

Zählpunktbezeichnung

Aktenzeichen Landesregulierungsbehörde

Gültigkeitszeitraum

DE 007102 97469 00100330011001010100

22-3163.10-1/11

ab 01.01.2011