Umsetzung der Strompreisbremse

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Umsetzung der Strompreisbremse

Das EVU Gochsheim erhebt für ein Kalenderjahr 11 Abschlagszahlungen für die Stromlieferung. Die erste Abschlagszahlung ist für den Monat Januar zum 01. Februar fällig. Die letzte Abschlagszahlung ist am 01. Dezember für den Monat November zu leisten. Im Januar des folgenden Jahres erhalten die Kunden die Jahresabrechnung.

 

Die Strompreisbremse wirkt sich rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 aus. Die Umsetzung ist ab März 2023 vorgesehen. Die Abschlagszahlungen für Januar 2023 (geänderte Fälligkeit 15. Februar 2023) und Februar (Fälligkeit 01. März 2023) wurden noch ohne Berücksichtigung eines Entlastungsbetrages erhoben.

Der Abschlagsbetrag für den Monat März 2023 (Fälligkeit 01. April 2023) wird unter Einbeziehung der Strompreisbremse errechnet. Gleichzeitig werden dann auch die Gutschriften aus der Strompreisbremse für die Monate Januar und Februar vergütet.

 

Aktuell arbeiten wir zusammen mit unserem Softwareanbieter an der Umsetzung der staatlich vorgegebenen Entlastungen. Nach Abschluss dieser Arbeiten erhalten Sie in Kürze ein Informationsschreiben mit genauen Informationen zur Strompreisbremse und zu dem vom Bund gewährten Entlastungsbetrag.

 

Gochsheim, 02.03.2023

EVU Gochsheim

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