Grundversorgung

Das Netzgebiet der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Gochsheim beschränkt sich auf das Gebiet des Gemeindeteiles Gochsheim. Hierfür ist der Stromvertrieb der Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Gochsheim Grundversorger im Sinne von § 36 EnWG.

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Elektrizitätsversorgung Gochsheim für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Elektrizitätsversorgung Gochsheim für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.

Bei Haushaltskunden handelt es sich entsprechend § 3 Nr. 22 EnWG um Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.