Strompreisbremse - Information für zeitvariable Tarife (NT/HT) zur Strompreisbremse

    Die Bundesregierung hat den Referenzpreis für Nieder- und Nachtstromtarife zum 01.08.2023 gesenkt. Damit gilt ab diesem Zeitpunkt für den Niedertarif (NT) ein Referenzpreis von 28 Cent je kWh. Der Referenzpreis für den Hochtarif (HT) bleibt mit 40 Cent unverändert.

    Bei Tarifen mit zeitvariablem Arbeitspreis (z. B. HT-/NT-Tarife) wird ein gewichteter Arbeitspreis errechnet, der sich aus dem Verhältnis der NT/HT-Zeiten ergibt und als Grundlage für die Berechnung der Strompreisbremse dient.

    Das Gesetz zur Strompreisbremse sieht die Umsetzung der neuen Regelung im Rahmen der von uns zu erstellenden Jahresverbrauchsabrechnung 2023 vor. Wir werden dies für alle Kundinnen und Kunden mit diesem Schritt im Januar 2024 vornehmen.

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